15.08.11
Die Clubmeisterschaften sollten in einem sportlichen Geist, mit fairen, für alle gleichermaßen zugänglichen Mitteln ausgetragen werden.
Hierbei wird es nicht nur auf die Spielstärke und die mentale Stärke ankommen, sondern vor allem auch auf den Umgang mit dem Ermüdungsfaktor und der daraus resultierenden Konzentrationsfähigkeit jedes einzelnen Spielers.
Da nicht für jeden Spieler ein E-Cart zur Verfügung gestellt werden kann, hat der Vorstand und die Spielleitung folgende Regelung für die Ausgabe von E-Carts beschlossen:
1. E-Carts können nur von Besitzern eines Schwerbehindertenausweises mit Merkmal „G“
reserviert und genutzt werden.
2. oder von Spielern die ein gültiges, ärztliches Attest aus 2011 vorlegen können, das belegt,
dass der Spieler die erforderliche Strecke zu Fuß nicht bewältigen kann.
3. In beiden Fällen gilt, dass der/die Betreffende in 2011 bei allen Spielen immer ein E-Cart
genutzt haben muss. Jemandem der/die das ganze Jahr gelaufen ist und nun bei der
Clubmeisterschaft fahren möchte, weil ihm/ihr z.B. 36
Loch zu anstrengend erscheinen,
können wir leider kein E-Cart zugestehen
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Kategorie: Aktuelles