Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e. V. und den Platzregeln des GOLFCLUB TAUNUS WEILROD e.V. Vorgabenwirksame und andere Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in die Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich. Soweit diese und nachstehende Punkte den Extra Day Score (EDS) betreffen, sind sie hierfür gleichfalls verbindlich.
Die Teilnahmevoraussetzung, die höchste Stammvorgabe und die Höchstzahl der Teilnehmer kann beschränkt werden. Genaues regelt die Ausschreibung gesondert. Für den Meldeeingang gilt in der Regel der Eintrag in die Meldeliste im Aushang, der Eintrag am Terminal im Clubhaus oder die Meldung per Internet. Meldeschluss ist in der Regel der Tag vor dem Wettspiel, 12.00 Uhr, die genaue Angabe erscheint auf der Ausschreibung.
Die Startzeiten werden am Tag vor dem Wettspiel ab 14.00 Uhr bekannt gegeben. Die Startliste kann, per SMS aufs Handy übertragen oder ggf. im Internet nachgelesen werden. Auslosung, Setzen und Zusammenstellung der Spielergruppen erfolgt durch die Spielleitung. Gleich, welche Startreihenfolge in der Ausschreibung festgelegt wurde, kein Spieler hat Anspruch, sich hierauf zu berufen oder Protest einzulegen. Die Meldegebühr ist normalerweise vor dem Start in bar zu entrichten. Bei Absagen nach Meldeschluss ist das Nenngeld in jedem Fall fällig und spätestens zum nächsten Wettspiel unaufgefordert zu bezahlen, andernfalls kann die Starterlaubnis verweigert werden.
Die Siegerehrung findet in der Regel nach Beendigung des Spiels statt. Die Ergebnisse werden in der Preisverleihung offiziell bekannt gegeben und beenden das Spiel. Vor der Siegerehrung veröffentlichte Ergebnislisten sind in diesem Sinne keine offiziellen Bekanntgaben. Sofern die Ausschreibung nichts anderes besagt, steht den Gewinnern nur ein Preis zu. Sehen die Bedingungen nichts anderes vor, gilt Brutto vor Netto (1. Brutto, 2. Brutto usw. 1. Netto, 2. Netto usw.). Bei gleichen Ergebnissen gibt es ein Stechen gemäß Spiel- und Wettspielhandbuch. Die Spielleitung erlässt Höchstspielzeiten. Die Höchstzeiten sind auf der Scorekarte abgedruckt und berücksichtigen die verschiedenen Spielformen, Bahnlängen und -schwierigkeiten usw. Die Zählkarte ist so bald wie möglich, also spätestens 15 Minuten nach Verlassen des 18. Grüns, der Spielleitung einzureichen. Alle Punkte dieser Bedingungen oder einer anderen Ausschreibung stehen unter Vorbehalt; somit sind Änderungen jeglicher Art (Startzeit, Anzahl der Wettspielpreise, Nenngeld, Meldeschluss, Vorgabenbegrenzung usw.) der Spielleitung stets vorbehalten. Des Weiteren bleibt es der Spielleitung überlassen, festgesetzte Runden zu kürzen, ein Spiel abzubrechen, zu annullieren oder ausfallen zu lassen. Alle Streitfragen werden durch die Spielleitung endgültig entschieden. Die Spielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die ein Bewerber infolge Unkenntnis dieser Bedingungen und/oder der Aushänge erleidet.

